Neue Corona Regeln ab dem 15.1.2022, die "2G plus" Regel.

Hallo liebe Tanzschüler/innen und Mitglieder der Kinder, Jugend und Zumbagruppen,

hallo liebe Eltern.

Ab dem 15.1.2022 tritt wieder eine neue Verordnung des Landes Niedersachsen Kraft.

Da wir fast alle Mitglieder, die geboostert sind , in unserem System hinterlegt haben, können wir jetzt leider nicht mehr nachvollziehen wer von diesen Personen mit Johnson & Johnson einmalig geimpft worden ist und trotz Zweitimpfung jetzt nicht mehr als geboostert zählt. Wir müssen leider noch einmal die Dokumente einsehen.

Johnson & Johnson- Geimpfte benötigen ab sofort auch eine dritte Impfung oder einen gültigen Negativ-Test um an unserem Tanz-Unterricht teilnehmen zu können. Wir bitten deshalb alle Personen bei denen dieses Zutrifft sich bei uns zu melden damit wir diese Neuerung im Computer hinterlegen können

Um einen weiteren Lockdown zu vermeiden, müssen wir diese Verordnung einhalten. Es ist noch ein langer Weg aus der Pandemie, aber so können wir unseren Betrieb aufrechterhalten. Wir müssen mit der 2 G plus Regel erstmal leben.

Gemeint ist, dass der Zutritt zum Beispiel zu bestimmten Veranstaltungen und Tanzunterricht nur noch für Geimpfte und Genesene und mit einem negativen Testergebnis erlaubt ist.

Wer schon die dritte Impfung, Booster, nachweisen kann braucht keinen Test.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Auch wenn es manch einem nicht so vorkommen mag, ist die neue Verordnung die Grundlage dafür, dass Tanzschulen langfristig geöffnet bleiben können. Also lasst uns gemeinsam die Maßnahmen befolgen und das Virus weiter bekämpfen. Beachtet dazu bitte auch weiterhin unser Hygienekonzept.

Bitte bei dem Besuch in der Tanzschule die jeweiligen Dokumente beim Check in vorzeigen. Das Dokument wird dann in die Mitgliederverwaltung eingefügt.

Zu belegen per Nachweis auf dem Handy oder auf Papier.

Bei Schulpflichtigen Kindern gilt nach wie vor auch ein negativer PoC-Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden gültig ist oder ein negativer Selbsttest, der unter Aufsicht durchgeführt wurde und ebenfalls maximal 24 Stunden gültig ist.

Da die schulpflichtigen Kinder auch in den Schulen getestet werden reicht auch ein Nachweis/Kopie der Schule.

Trotz aller Regelungen möchten wir vor allem, dass ihr die Zeit bei uns wieder in vollen Zügen genießen könnt. Wir freuen uns auf euch und hoffen, das bald wieder Normalität einkehrt.

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